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Urlaubsgutscheine für Ferien

Sie können das Urlaubsgeld Ihres Arbeitgebers sofort verwenden!

Arbeiten Sie für ein Unternehmen, das 50 oder mehr Mitarbeiter hat, Anspruch auf Urlaubsgutscheine hat und Sie seit mehr als 2 Jahren beschäftigt? Dann haben Sie Anspruch auf ein maximales Urlaubsgeld von bis zu €275 pro Jahr! Lesen Sie jetzt, wie Sie Ihr Urlaubsgeld beantragen können.

Muss ein Arbeitnehmer auf Urlaubsgutscheine warten?

Sie müssen auf nichts warten, Sie müssen nicht um Erlaubnis bitten, Sie müssen keine weiteren Nachforschungen anstellen – Sie können jetzt gehen und bleiben, und Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen 55% der Kosten zu erstatten. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für das Urlaubsgeld erfüllen, brauchen Sie nicht auf eine weitere Genehmigung oder einen Urlaubsschein Ihres Arbeitgebers zu warten und können Ihr Urlaubsgeld noch heute nehmen!

Wer hat Anspruch auf den Urlaubsgutschein

  1. Arbeitnehmer (privat, öffentlich, staatlich)
    • bei einer Organisation mit 50 oder mehr Mitarbeitern beschäftigt sind
    • einen Arbeitsvertrag haben (Vertragsarbeiter sind nicht förderfähig)
    • Ihre Beschäftigung bei dem Unternehmen dauert mindestens 2 Jahre
  2. CSR
    • das Verfahren ist das gleiche wie für einen Arbeitgeber: Der Selbstständige kauft und nutzt mindestens einen Aufenthalt von 2 Nächten in der Slowakei (oder mehrere Aufenthalte oder Kinderferienlager)
    • am Ende des Aufenthalts bittet er das Hotel um eine Quittung, die er zur Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage verwenden kann
    • der Höchstbetrag der Kosten beträgt 500 € für einen Aufenthalt von mehr als 2 Nächten in der Slowakei (oder mehrere Aufenthalte oder Kinderlager)
    • Dies gilt jedoch nur für Einzelunternehmer, die tatsächliche Ausgaben geltend machen, nicht pauschal
  3. Neben dem Arbeitnehmer kann auch eine Person, die im selben Haushalt wie der Arbeitnehmer lebt, die Urlaubsgutscheine und die Dienstleistungen der Residenz gemeinsam mit dem Arbeitnehmer nutzen

Zusätzliche Informationen

  • Wenn Sie bereits ein Datum ausgewählt haben, müssen Sie dessen Verfügbarkeit vor dem Kauf überprüfen.
  • Reservierungen und Verfügbarkeit per Telefon +421 903 714 695 oder per E-Mail info@penzionbado.sk
  • Stornierungen müssen mindestens 14 Tage im Voraus vorgenommen werden.
  • Der Preis für einen Aufenthalt für Erwachsene variiert je nach Datum/Saison.
  • Aufenthalt mit Kindern (vor Ort zu zahlen)
    • Kinder bis zu 3 Jahren übernachten KOSTENLOS ohne Mahlzeiten und Bett.
    • Kinder im Alter von 3-14 Jahren erhalten 50% Ermäßigung auf den Preis des Aufenthalts und der Halbpension, Unterkunft auf
      Zusatzbett.
  • Obligatorische Zuschläge (vor Ort zu entrichten)
    • Aufenthaltstaxe für 1 eur / Person / Nacht

Methode zur Erlangung der Entschädigung

Alles, was Sie tun müssen, ist, Ihrem Arbeitgeber eine Quittung (Rechnung) für den Aufenthalt und die damit verbundenen Dienstleistungen vorzulegen, damit er sie Ihnen nach dem Aufenthalt erstattet. Der Arbeitgeber wird Ihnen den Zuschuss am nächsten vom Arbeitgeber festgelegten Zahltag für die Lohnzahlung auszahlen.

Eine Rechnung, die dem Arbeitgeber vorgelegt wird

  • sie muss ausschließlich von einem Beherbergungsbetrieb mit Sitz in der Slowakischen Republik ausgestellt sein
  • muss den Namen des Mitarbeiters enthalten
  • muss den Preis für den Aufenthalt enthalten
  • muss das Datum des Aufenthalts enthalten
  • muss für mindestens 2 Nächte oder mehr oder für ein Paket für mindestens 2 Nächte sein

Höhe der Erholungsbeihilfe

Der Höchstbetrag für die Urlaubsvergütung des Arbeitgebers beträgt 275 € pro Jahr. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, 55 % der Erholungskosten des Arbeitnehmers zu übernehmen, bis zu einem Höchstbetrag von 275 € pro Kalenderjahr. Nur Vollzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Höchstbetrag der Erholungsbeihilfe im Verhältnis zu den kürzeren Arbeitszeiten gekürzt.

Beispiel 1: Urlaubspreis = 500 €

Beitrag des Arbeitgebers = 500 € x 55% = 275 €.

Kosten für Mitarbeiter = €225

Beispiel 2: Urlaubspreis = 400 €

Beitrag des Arbeitgebers = 400 € x 55% = 220 €.

Kosten für Mitarbeiter = €180

Sie können das Urlaubsgeld verwenden für

  • Unterkunft für mindestens zwei Übernachtungen in der Slowakischen Republik, die auch Verpflegung beinhalten kann
  • für ein Urlaubspaket, das eine Unterkunft für mindestens zwei Nächte und Verpflegungsdienstleistungen oder andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erholung in der Slowakischen Republik enthält
  • für touristische Dienstleistungen in Verbindung mit einer Unterkunft für mindestens zwei Übernachtungen in der Slowakischen Republik
  • für außerschulische Aktivitäten während der Ferien (Kinderlager) auf dem Gebiet der Slowakischen Republik für ein Kind eines Arbeitnehmers, das eine Grundschule oder eine der ersten vier Klassen eines achtjährigen Gymnasiums besucht

Steuerpflicht und andere Kosten

Aus Sicht des Arbeitnehmers sind Erholungsbeihilfen, die der Arbeitgeber des Arbeitnehmers gewährt, von der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Das bedeutet, dass der Betrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Urlaubsgeld zur Verfügung stellt, für den Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig ist und nicht in die Bemessungsgrundlage für die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers einfließt.

Privatpersonen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb und anderen selbständigen Tätigkeiten gemäß Abschnitt 6(1) und (2) des Einkommensteuergesetzes können Erholungsaufwendungen steuerlich geltend machen.